Die Stiftung - Sinn, Zweck und Gremien

Auf einen Blick
Am 8. September 2008 hat die Stadt Bönnigheim auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses mit der Deutschen Stiftungstreuhand in Fürth eine Stiftungsvereinbarung abgeschlossen und die Bürgerstiftung Bönnigheim als Zustiftung zur Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg errichtet. Sie ist zunächst mit einem Kapital von 20.000 Euro ausgestattet.
Worum geht es?
Mit der Bürgerstiftung soll „von Bürgern für Bürger" ein Kapitalstock aufgebaut werden, um mit den Erträgen gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Mit der Stiftung lässt sich über lange Zeit und über Generationen hinweg ein bleibendes Z iel verfolgen. Der im Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung formulierte Stiftungszweck wird durch die rechtsordnung geschützt. Mit Zuwendungen an die Bürgerstiftung kann also, eineeigenständiger Beitrag für die Zukunft Bönnigheims und seiner Einwohner geleistet werden.
Die Stiftung und Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich begünstigt.
Gremien
Die Verwaltung der Stiftung und die Abwicklung der Geschäftsvorgänge obliegen der Kreissparkasse Ludwigsburg und der DT Deutsche Stiftungstreuhand in Fürth.
Über die Verwendung der Stiftungserträge entscheidet unter Vorsitz von Bürgermeister Kornelius Bamberger der 7-köpfige Stiftungsrat, der vom Gemeinderat am 12.09.2008 berufen wurde (vgl. nebenstehende Spalte); alle weiteren Wahlen erfolgen durch den Stiftungsrat. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 4 der Satzung.

nicht abgebildet Dieter Böhler









