Zuwendungen - Zustiftungen, Spenden, Steuerfragen, Spenderliste

Wie können Sie helfen?
Sie können die Bürgerstiftung Bönnigheim durch Zustiftungen oder Spenden unterstützen. Anlässe gibt es viele, z.B. „runde" Geburtstage, Familien- oder Firmenjubiläen.
Verwenden Sie für Ihre Zuwendung bitte den dafür vorgesehenen Abschnitt unseres Flyers (Download mit einem Klick auf das Stiftungslogo rechts) oder überweisen Sie Ihre Spende an die Stiftergemeinschaft KSK Ludwigsburg, Konto-Nr. 18 205 bei der KSK Ludwigsburg (BLZ 604 500 50) mit dem Verwendungszweck „Bürgerstiftung Bönnigheim, Stiftungsnr. LB/0757". Überweisungsvordrucke liegen im Bürgerbüro auf dem Rathaus aus.
Spenden fließen den Erträgen der BÜRGERSTIFTUNG zu und werden jährlich zusammen mit den Ertägen ausgeschüttet. Zuwendungen von bis zu 500 Euro werden als Spende behandelt.
Demgegenüber fließen Zustiftungen dem Stiftungskapital zu. Das zugestiftete Kapital bleibt als Teil der Stiftung bestehen (vgl. Teil 2 der Broschüre der KSK Ludwigsburg, zum Download klicken Sie hier), nur die Erträge werden ausgeschüttet. Bei Zustiftungen muss eine Zustiftungserklärung abgegeben werden, am besten in einem persönlichen Gespräch, in dem, alle damit zusammenhängenden Fragen angesprochen werden können. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns (vgl. nebenstehende Spalte).

STEUERVERGÜNSTIGUNGEN
Zustiftungen und Spenden sind als gemeinnützig im Rahmen der Abzugsregelungen für Sonderausgaben steuerlich begünstigt (Bescheinigung vom 18.10.2007, Steuer-Nr. 218/101/93929).
Sie können zum Beispiel Zuwendungen in den Vermögensstock der Bürgerstiftung (Zustiftung) steuerlich zu 100 % als Sonderausgabe innerhalb der Höchstgrenze von jährlich 20 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte geltend machen. Zur Erörterung von Einzelheiten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (vgl. nebenstehende Spalte).









