Stadtinfo
Die Stadt Bönnigheim, mit ihren drei Ortsteilen Bönnigheim, Hohenstein und Hofen, hat 7.582 Einwohner (Stand 30.06.2009).
Zahlen, Statistik etc. finden Sie hier auf den Seiten des Statistischen Landesamtes.
In diesem Bereich finden Sie die wichtigsten Schlüsselzahlen zur Stadt Bönnigheim.
Steuern und Gebühren können Sie den unten aufgeführten Tabellen und unseren Infoblättern entnehmen, die Sie hier herunterladen können.
Sie sind im PDF-Format abgelegt, das sich mit dem kostenlosen Acrobat Reader von ADOBE anzeigen und ausdrucken lässt.
Die Steuern und Gebühren der Stadt Bönnigheim:
| Hundesteuer | ||
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Für den ersten Hund Für den zweiten und jeden weiteren Hund Zwingersteuer (bis fünf Hunde) |
96,00 € 192,00 € 288,00 € |
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| Realsteuern: | Hebesätze: | |
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Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer |
380 v.H. der Steuermeßbeträge 360 v.H. der Steuermeßbeträge 350 v.H. der Steuermeßbeträge |
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| Vergnügungssteuer: |
In Spielhallen |
an anderen Orten |
| Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit | 20 v. H. des Einspiel-ergebnisses; mind. jedoch 175 € |
20 v. H. des Einspiel- ergebnisses; mind. jedoch 100 € |
| Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit | 125 € pro angefangener Monat und Spielgerät |
75 € pro angefangener Monat und Spielgerät |
| Gewaltspiele | 350 € pro angefangener Monat und Spielgerät |
350 € pro angefangener Monat und Spielgerät |
| Abwasser | ||
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Abwassergebühr je m3 (ermittelt nach Frischwassermaßstab) |
2,90 € |
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Sie können sich auch das Infoblatt herunterladen.
Gebühren Musikschule
| Art des Unterrichts |
Gebühr pro Monat in € |
| Einzelunterricht | |
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45 Minuten 30 Minuten 20 Minuten |
99,00 75,00 50,00
|
| Gruppenunterricht - 60 Minuten | |
| 3er-Gruppe |
52,00 |
| Gruppenunterricht - 45 Minuten | |
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2er-Gruppe 3er-Gruppe 4er-Gruppe
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56,00 42,00 32,00
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| Gruppenunterricht - 30 Minuten | |
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2er-Gruppe 3er-Gruppe
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42,00 34,00
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| Musikalische Früherziehung - 60 Minute | 27,00 |
| Rhythmik - 60 Minuten | 27,00 |
| Grundausbildung (4er-Gruppe) - 45 Minuten | 29,00 |
| Rappelkiste (Pauschale für 16 UE á 45 Min.) | 130,00 |
| Klassenmusizieren | 30,00 |
| Gebühr für Leihinstrument | 10,00 |
Auf Antrag können Gebührenermäßigungen gewährt werden:
a) Geschwisterermäßigung - das zweite Kind einer Familie erhält 15% Ermäßigung, jedes weitere Kind 20% Ermäßigung. Die Ermäßigung wird auf das jeweils kostengünstigere Unterrichtsfach angerechnet.
b) Bei Unterricht in mehreren Fächern werden die Gebühren für das zweite Fach um 15%, für jedes weitere Fach um 20% ermäßigt. Die Ermäßigung wird auf das jeweils kostengünstigere Unterrichtsfach angerechnet.
c) Weitere Ermäßigungen werden nach den Richtlinien für den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim gewährt.
Sie können sich auch das Infoblatt herunterladen
Gebühren der Städtischen Kindergärten Bönnigheim
a) Gruppe mit normalen Öffnungszeiten
(Regelgruppe mit Vor- und Nachmittagsbetreuung)
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
für ein Kind aus einer Familie mit
einem Kind unter 18 Jahren monatlich 95,00 € 97,00 € 99,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich 72,00 € 74,00 € 76,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern unter 18 Jahren monatlich 48,00 € 49,00 € 50,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren
monatlich 16,00 € 16,00 € 16,00 €
b) Gruppe mit bedarfsgerechten bzw.
verlängerten Öffnungszeiten
(durchgehend sechs bis sieben Stunden)
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
für ein Kind aus einer Familie mit
einem Kind unter 18 Jahren monatlich 114,00 € 116,50 € 119,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich 86,50 € 89.00 € 91,50 €
für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern unter 18 Jahren monatlich 58,00 € 59,00 € 60,00 €
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
für ein Kind aus einer Familie mit
vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren
monatlich 19,50 € 19,50 € 19,50 €
c) Uneingeschränkte Kernzeitbetreuung
in der Schillerschule
(07.30 - 08.30 + 12.00 - 14.00 Uhr)
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
für ein Kind aus einer Familie mit
einem Kind unter 18 Jahren monatlich 95,00 € 97,00 € 99,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich 72,00 € 74,00 € 76,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern unter 18 Jahren monatlich 48,00 € 49,00 € 50,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren
monatlich 16,00 € 16,00 € 16,00 €
d) Uneingeschränkte Kernzeitbetreuung
in der Schillerschule
(07.30 - 08.30 + 12.00 - 15.00 Uhr)
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
für ein Kind aus einer Familie mit
einem Kind unter 18 Jahren monatlich 127,00 € 130,00 € 133,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich 96,00 € 98,00 € 100,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern unter 18 Jahren monatlich 64,00 € 65,50 € 67,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren
monatlich 21,50 € 21,50 € 21,50 €
e) Eingeschränkte Kernzeitbetreuung
im Kindergarten Hofen
(12.00 - 14.00 Uhr)
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
für ein Kind aus einer Familie mit
einem Kind unter 18 Jahren monatlich 63,50 € 65,00 € 66,50 €
für ein Kind aus einer Familie mit
zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich 49,50 € 50,50 € 51,50 €
für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern unter 18 Jahren monatlich 33,00 € 34,00 € 35,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren
monatlich 11,50 € 11,50 € 11,50 €
U 3-Gruppe mit Betreuungszeit von
30 Wochenstunden in kath. Kindergarten
Sankt Martin in der Amannstrasse und
evang. Kindergärten in der Bismarck-
und Forststrasse
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
für ein Kind aus einer Familie mit
einem Kind unter 18 Jahren monatlich 142,50 € 145,50 € 148,50 €
für ein Kind aus einer Familie mit
zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich 108,00 € 110,50 € 113,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
drei Kindern unter 18 Jahren monatlich 72,00 € 73,50 € 75,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit
vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren
monatlich 24,00 € 24,00 € 24,00 €
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
Zehnerkarte für bedarfsorientierte Be-
treuung an der Ganerbenschule 83,00 € 85,00 € 87,00 €
Bönnigheim an Schultagen
(07.30 - 08.30 Uhr + 12.00 - 14.00 Uhr)
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
Zehnerkarte für bedarfsorientierte Be-
treuung an der Ganerbenschule 110,00 € 112,50 € 115,00 €
Bönnigheim an Schultagen
(07.30 - 08.30 Uhr + 12.00 - 15.00 Uhr)
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
Fünferkarte für bedarfsorientierte Be-
treuung an der Ganerbenschule 83,00 € 85,00 € 87,00 €
Bönnigheim an Ferientagen
(07.30 - 14.00 Uhr)
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
Fünferkarte für bedarfsorientierte Be-
treuung an der Ganerbenschule 110,00 € 112,50 € 115,00 €
Bönnigheim an Ferientagen
(07.30 - 15.00 Uhr)
seither ab 01.09.11 ab 01.09.12
Zehnerkarte für bedarfsorientierte Be-
treuung im Kindergarten in Bönnigheim- 30,00 € 31,00 € 32,00 €
Hofen an Schultagen
(12.00 - 14.00 Uhr)
Besonders darauf hinweisen möchten wir, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen, nach den Richtlinien über den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim eine Ermäßigung von 30% auf die Elternbeiträge erhalten können. Nachzuweisen ist die Berechtigung durch Vorlage des Wohngeld- bzw. Arbeitslosengeld II-Bescheides.
Sie können sich auch das Infoblatt herunterladen








